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Bunaroba

Teilnahmebedingungen Partner

1. Geltungsbereich und Definitionen

1.1 Die vorliegenden Partner-Teilnahmebedingungen gelten für die Zusammenarbeit zwischen der Bunaroba GmbH, Zugerstrasse 6, CH-6330 Cham (nachfolgend «Bunaroba») und Personen, die am Bunaroba Partner-Programm teilnehmen (nachfolgend «Partner»).

1.2 Das Partner-Programm umfasst folgende Rollen:

  • Ambassador: Partner, die Bunaroba-Produkte online und offline empfehlen und über einen persönlichen Empfehlungslink oder Rabattcode Verkäufe vermitteln.
  • Active Lifestyle Partner: Partner mit eigenem Standort (Studios, Gyms, Praxen, Sportvereine), die Bunaroba-Produkte vor Ort anbieten und online empfehlen.

1.3 Das Partner-Dashboard (partner.bunaroba.ch) ist die zentrale Plattform zur Verwaltung von Empfehlungslinks, Rabattcodes, Bestellungen, Provisionen und Auszahlungen.

2. Registrierung und Freischaltung

2.1 Die Teilnahme am Partner-Programm setzt eine Registrierung über das Partner-Dashboard voraus. Bunaroba prüft jede Registrierung und behält sich das Recht vor, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.2 Die Teilnahme am Partner-Programm setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus.

2.3 Bunaroba kann die Freischaltung jederzeit widerrufen oder das Partner-Konto sperren, insbesondere bei:

  • Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen
  • Missbrauch des Empfehlungslinks oder Rabattcodes
  • Verbreitung falscher oder irreführender Informationen über Bunaroba-Produkte
  • Rufschädigendem Verhalten gegenüber Bunaroba

3. Pflichten des Partners

3.1 Rechtmässige Werbung

Der Partner verpflichtet sich, Bunaroba-Produkte stets rechtmässig und wahrheitsgemäss zu bewerben. Insbesondere sind folgende Grundsätze einzuhalten:

  • Werbebeiträge in sozialen Medien sind als Werbung zu kennzeichnen (z.B. #Werbung, #Anzeige, #bezahltepartnerschaft).
  • Health Claims müssen konform mit der schweizerischen Lebensmittelinformationsverordnung (LIV) und der EU Health Claims Verordnung sein. Insbesondere sind keine medizinischen Heilversprechen zulässig.
  • Es dürfen keine irreführenden Versprechen, übertriebenen Wirkungsaussagen oder medizinischen Diagnosen oder Therapieempfehlungen abgegeben werden.
  • Die Markenrichtlinien von Bunaroba (Logo-Verwendung, Tonalität, visuelle Identität) sind einzuhalten.

3.2 Verbotene Werbeumfelder

Die Bewerbung von Bunaroba-Produkten ist in folgenden Umfeldern untersagt:

  • Seiten oder Kanäle mit gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, pornografischen oder rechtswidrigen Inhalten
  • Spam, unaufgeforderte Massen-E-Mails oder automatisierte Nachrichten
  • Bezahlte Suchmaschinenwerbung (SEA) auf den Markennamen «Bunaroba» ohne schriftliche Genehmigung

3.3 Weiterverkauf

Beim Weiterverkauf von Bunaroba-Produkten darf der Partner ausschliesslich Originalverpackungen mit unversehrter Etikettierung verwenden. Das Umfüllen, Umverpacken oder Neuetikettieren von Produkten ist untersagt. Der Partner stellt sicher, dass die Produkte ordnungsgemäss gelagert und nicht über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus verkauft werden.

Für Warenbestellungen im Rahmen des Wiederverkaufs gelten ergänzend die AGB Geschäftskunden (B2B) von Bunaroba.

3.4 Selbständigkeit und Rechtsstellung

Zwischen Bunaroba und dem Partner besteht kein Arbeitsvertrag im Sinne von Art. 319 ff. OR und kein arbeitnehmerähnliches Verhältnis. Der Partner handelt als selbständiger Unternehmer auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Er ist insbesondere kein Angestellter, Vertreter, Bevollmächtigter oder Handlungsgehilfe von Bunaroba.

Der Partner ist nicht in die Betriebsorganisation von Bunaroba eingegliedert. Er ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei, insbesondere hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsmethoden. Bunaroba erteilt keine Weisungen zur Durchführung der Tätigkeit. Der Partner nutzt eigene Infrastruktur und Arbeitsmittel.

Der Partner trägt das unternehmerische Risiko seiner Tätigkeit. Es steht dem Partner frei, für weitere Auftraggeber tätig zu sein (vgl. §3.5). Der Partner kann seine Tätigkeit durch Dritte ausführen lassen, sofern die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen gewährleistet ist.

Bunaroba übernimmt keinerlei Arbeitgeberpflichten. Insbesondere werden keine Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, BVG, UVG, KTG) abgeführt und keine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall geleistet. Der Partner ist für die Anmeldung und Abführung sämtlicher auf ihn anwendbaren Sozialversicherungsbeiträge und Steuern selbst verantwortlich.

Partnern, die als natürliche Person (Einzelunternehmen) tätig sind, wird empfohlen, eine AHV-Bescheinigung über ihre selbständige Erwerbstätigkeit einzuholen. Bunaroba behält sich das Recht vor, die Vorlage einer solchen Bescheinigung zu verlangen und die Zusammenarbeit bei fehlender Bescheinigung auszusetzen.

Sollte eine zuständige Ausgleichskasse oder Behörde die Tätigkeit des Partners rückwirkend als unselbständige Erwerbstätigkeit qualifizieren, verpflichtet sich der Partner, Bunaroba die daraus entstehenden Nachforderungen (einschliesslich Sozialversicherungsbeiträge, Verzugszinsen und Verfahrenskosten) anteilig zu erstatten, soweit gesetzlich zulässig.

3.5 Offenlegung von Partnerschaften mit anderen Marken

Der Partner verpflichtet sich, bestehende und neue Partnerschaften mit anderen Marken im Bereich Supplements, Superfoods oder Sporternährung gegenüber Bunaroba offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt schriftlich (E-Mail an contact@bunaroba.ch) bei der Registrierung sowie bei jeder neuen Partnerschaft.

Die Offenlegungspflicht dient der Transparenz und dem Wertealignment. Sie stellt kein Exklusivitätsgebot dar. Bei Nichtoffenlegung behält sich Bunaroba das Recht zur Kündigung gemäss §8 vor.

4. Vergütung

4.1 Konditionen

Die konkreten Vergütungskonditionen (Provisionssätze, Rabatte, Bonus-Level-Struktur, Eigenbedarfskonditionen) werden im Partner-Dashboard ausgewiesen. Provisionssätze und Rabatte können nach Produkt variieren und sind nicht für alle Produkte garantiert. Das Dashboard ist die massgebliche Quelle für die jeweils gültigen Konditionen. Bunaroba behält sich das Recht vor, sämtliche Konditionen anzupassen. Änderungen der Vergütungskonditionen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten im Partner-Dashboard angekündigt. Bereits verdiente Provisionen auf abgeschlossene Bestellungen bleiben von Änderungen unberührt.

4.2 Entstehung der Provision

Ein Provisionsanspruch entsteht, wenn ein Kunde über den persönlichen Empfehlungslink oder Rabattcode des Partners eine Bestellung im Bunaroba Online-Shop tätigt und diese nicht storniert oder vollständig retourniert wird. Bei Teilretouren wird die Provision anteilig gekürzt.

4.3 Auszahlung

Provisionen werden gemäss den im Partner-Dashboard hinterlegten Auszahlungsmodalitäten abgerechnet. Bunaroba behält sich das Recht vor, einen Mindestbetrag für die Auszahlung festzulegen. Ausstehende Provisionen unterhalb des Mindestbetrags werden in die nächste Abrechnungsperiode übertragen.

4.4 Rückforderung bei Stornierung und Rückgabe

Der Provisionsanspruch entsteht erst endgültig nach Ablauf der jeweils geltenden Rückgabefrist. Wird eine Bestellung innerhalb dieser Frist storniert, widerrufen oder vollständig retourniert, entfällt der Provisionsanspruch. Bei Teilretouren wird die Provision anteilig gekürzt.

Noch nicht ausbezahlte Provisionen für stornierte oder retournierte Bestellungen entfallen ersatzlos. Bereits ausbezahlte Provisionen werden mit der nächsten regulären Auszahlung verrechnet. Ist keine Folgeauszahlung zu erwarten, stellt Bunaroba den Betrag in Rechnung.

4.5 Team-Provision (Ambassador und Active Lifestyle Partner)

Ambassador und Active Lifestyle Partner können über ihren persönlichen Empfehlungslink weitere Partner werben. Für Verkäufe, die von direkt geworbenen Team-Mitgliedern generiert werden, erhält der werbende Partner eine Team-Provision gemäss den im Partner-Dashboard ausgewiesenen Konditionen.

Für Ambassadors läuft die Team-Provision solange der Ambassador aktiv ist. Als aktiv gilt ein Ambassador, der innerhalb eines rollierenden Zeitraums von 90 Tagen mindestens einen eigenen Verkauf via Empfehlungslink generiert. Bei Inaktivität (keine eigenen Verkäufe während 90 Tagen) behält sich Bunaroba das Recht vor, die Team-Provision mit einer Frist von 14 Tagen zu beenden und die direkte Betreuung des betreffenden Team-Mitglieds zu übernehmen.

Für Active Lifestyle Partner läuft die Team-Provision ohne separate Aktivitätsanforderung solange die Partnerschaft gemäss §8 aufrechterhalten wird. Anpassungen der Vergütungskonditionen erfolgen gemäss §4.1.

Die Team-Provision gilt ausschliesslich für eine Ebene (direkt geworbene Mitglieder). Es bestehen keine Ansprüche auf Provisionen aus weiteren Ebenen. Sämtliche Provisionen im Partner-Programm werden ausschliesslich auf tatsächliche Produktverkäufe gezahlt. Es gibt keine Eintrittsgebühren, keine Pflichtkäufe und keine Rekrutierungsprämien. Das Partner-Programm ist konform mit dem Schweizer Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Bunaroba distanziert sich klar von unseriösen Vertriebsmodellen.

5. Tracking und Datenverarbeitung

5.1 Tracking-Technologie

Bunaroba nutzt die Plattform UpPromote zur Erfassung und Zuordnung von Empfehlungen. Klicks auf den persönlichen Empfehlungslink sowie die Nutzung des persönlichen Rabattcodes werden automatisch erfasst.

Es gilt das Last-Click-Wins-Prinzip: Klickt ein Kunde zuerst auf den Empfehlungslink von Partner A und anschliessend auf den Link von Partner B, wird die Provision Partner B zugeordnet. Die gleichzeitige Nutzung von Empfehlungslink und Rabattcode desselben Partners führt nicht zu einer doppelten Provision.

5.2 Cookies

Die Cookie-Laufzeit beträgt 30 Tage. Innerhalb dieser Frist werden Folgebestellungen desselben Kunden automatisch dem zuordnenden Partner zugewiesen.

Werden Cookies durch den Kunden blockiert oder gelöscht, ist ein Tracking nicht möglich. Bunaroba übernimmt keine Garantie für eine lückenlose Erfassung aller Empfehlungen.

5.3 Auftragsverarbeitung

Bunaroba setzt Uppromote Inc. als Auftragsverarbeiter ein. Uppromote verarbeitet Klickdaten, Bestellzuordnungen, Provisionsdaten und Auszahlungsinformationen im Rahmen der technischen Abwicklung des Partner-Programms.

Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzrichtlinie von UpPromote sowie in der Datenschutzerklärung von Bunaroba.

5.4 Sichtbarkeit von Bestelldetails und Pflichten des Partners

Wird eine Bestellung über den Empfehlungslink oder Rabattcode eines Partners zugeordnet, können im Partner-Dashboard Bestelldetails zur Provisionsabrechnung sichtbar sein (insbesondere Vorname, Nachname, bestellte Produkte/Positionen und Mengen sowie Bestellwert und Provisionsstatus).

Der Partner darf diese Informationen ausschliesslich zur Prüfung und Nachvollziehbarkeit der Provisionsabrechnung verwenden.

Dem Partner ist es untersagt, Kunden aufgrund dieser Informationen zu identifizieren oder zu kontaktieren, die Informationen an Dritte weiterzugeben oder sie für eigene Marketingzwecke zu nutzen.

Der Partner trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um unbefugte Zugriffe zu verhindern, und behandelt diese Informationen vertraulich.

6. Content- und Nutzungsrechte

6.1 Nutzungsrechtseinräumung

Der Partner räumt Bunaroba an allen im Rahmen der Partnerschaft erstellten Inhalten (Fotos, Videos, Texte, Rezepte, Testimonials, Social-Media-Beiträge) ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht-exklusives, übertragbares Nutzungsrecht ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte ist durch die Gesamtvergütung des Partners (Provisionen, Rabatte, sonstige Leistungen) abgegolten.

6.2 Verwendungszwecke

Bunaroba darf die Inhalte insbesondere verwenden für:

  • Den Online-Shop und die Website (bunaroba.ch, shop.bunaroba.ch)
  • Soziale Medien (Instagram, Facebook, TikTok, YouTube etc.)
  • Bezahlte Werbeanzeigen (Social Ads, Display, Newsletter)
  • Printmaterialien (Flyer, Broschüren, Verpackungen)
  • Point-of-Sale-Materialien bei Retail-Partnern

6.3 Weiterlizenzierung

Bunaroba ist berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte weiterzulizenzieren, insbesondere an Retail-Partner für deren Verkaufsförderungsmassnahmen.

6.4 Bearbeitung

Bunaroba darf die Inhalte bearbeiten (z.B. Beschnitt, Farbkorrektur, Text-Overlay, Formatanpassung), sofern dabei die Persönlichkeitsrechte des Partners gewahrt bleiben.

6.5 Namensnennung

Der Partner ist damit einverstanden, dass bei der Verwendung der Inhalte gemäss §6.2 eine Namensnennung nicht in jedem Fall erfolgt.

6.6 Fortbestand und Widerruf der Nutzungsrechte

Die in diesem Abschnitt eingeräumten Nutzungsrechte bestehen über die Beendigung der Partnerschaft hinaus fort. Der Partner kann die Nutzungsrechte nach Beendigung der Partnerschaft durch schriftliche Erklärung (E-Mail genügt) an contact@bunaroba.ch widerrufen. Bunaroba entfernt die betreffenden Inhalte innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Widerrufs aus den von Bunaroba direkt kontrollierten Kanälen. Für Inhalte, die bereits an Dritte weiterlizenziert wurden (§6.3), oder die in gedruckten Materialien erscheinen, gilt eine angemessene Übergangsfrist. Der Widerruf gilt nicht rückwirkend für bereits veröffentlichte Werbeanzeigen mit begrenzter Laufzeit.

7. Vertraulichkeit

7.1 Der Partner verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen dieser Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen Informationen vertraulich zu behandeln. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschliessend:

  • Provisionssätze und Vergütungskonditionen
  • Rabatte und Eigenbedarfskonditionen
  • Bonus-Level-Strukturen
  • Einkaufspreise und Margen
  • Umsatzdaten und interne Geschäftsprozesse
  • Interne Dokumente (Guides, Preislisten, Produktdatenblätter, Marketingmaterialien)

7.2 Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bunaroba untersagt. Dies schliesst insbesondere das Besprechen, Vergleichen oder Teilen von Provisionssätzen, Rabattkonditionen oder Bonus-Strukturen mit anderen Partnern oder Dritten ein, unabhängig vom Kommunikationskanal (einschliesslich Direktnachrichten, Gruppenchats und Social Media).

7.3 Interne Bunaroba-Dokumente (Guides, Preislisten, Produktdatenblätter, Marketingmaterialien) dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bunaroba nicht an Dritte weitergeleitet oder zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere gegenüber Mitbewerbern.

7.4 Verstösse gegen die Vertraulichkeitspflicht berechtigen Bunaroba zur fristlosen Kündigung der Partnerschaft, zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur Ergreifung aller weiteren rechtlich verfügbaren Massnahmen.

7.5 Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus und gilt zeitlich unbeschränkt.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1 Die Partnerschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können die Partnerschaft jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen ordentlich kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich (E-Mail genügt) oder durch Deaktivierung des Partner-Kontos im Dashboard.

8.2 Bunaroba ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, insbesondere bei:

  • Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen
  • Verstoss gegen die Vertraulichkeitspflicht
  • Rufschädigendem Verhalten
  • Rechtswidrigem Verhalten im Zusammenhang mit der Partnerschaft

8.3 Bei Beendigung der Partnerschaft erlöschen sämtliche Ansprüche auf zukünftige Provisionen. Bereits verdiente, noch nicht ausbezahlte Provisionen werden gemäss den regulären Auszahlungsmodalitäten abgerechnet, sofern kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt.

8.4 Die Regelungen zu den Nutzungsrechten an Inhalten (§6) bleiben von der Beendigung der Partnerschaft unberührt und gelten gemäss §6.6.

9. Haftung und Freistellung

9.1 Der Partner stellt Bunaroba von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Teilnahmebedingungen durch den Partner resultieren, einschliesslich angemessener Anwalts- und Verfahrenskosten.

9.2 Bunaroba haftet gegenüber dem Partner nur für direkte Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder entgangene Provisionen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ist Zug, Schweiz.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

12. Änderungen

Bunaroba behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit anzupassen. Wesentliche Änderungen werden dem Partner mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die fortgesetzte Teilnahme am Programm nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung.

13. Kontakt

Bunaroba GmbH
Zugerstrasse 6
CH-6330 Cham, Schweiz
E-Mail: contact@bunaroba.ch

Massgebliche Sprachfassung

Diese rechtlichen Bestimmungen wurden in deutscher Sprache verfasst. Im Falle von Übersetzungen in andere Sprachen ist bei Abweichungen oder Unklarheiten ausschliesslich die deutsche Fassung massgeblich und verbindlich.

Version: 21. Februar 2026